Mittwoch, 15. März 2017

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Extreme Ausnahmefälle rechtfertigen passive Sterbehilfe

Der GrundEinem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig vom 02. März 2017 zufolge gibt es künftig eine Möglichkeit der passiven Sterbehilfe. Diese Ausnahmeregelung gilt für alle Schwerkranken, die beispielsweise auf ständige Pflege angewiesen sind.
 
Bisherige Urteile gegen Sel... Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Extreme Ausnahmefälle rechtfertigen passive Sterbehilfe

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen